Im Juli 2016 wurde im Deutschen Bundestag ein neues Prostituiertenschutzgesetz eingebracht und beschlossen, das weitreichende Eingriffe in das «Prostitutions-Gewerbe» vornimmt und umfangreiche neue Vorschriften f?r die in diesem Bereich t?tigen «Sexdienstleister/in» verordnet.
Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung der Situation f?r die in Prostitution T?tigen durch die St?rkung ihres Selbst-bestimmungsrechts und die Gew?hrleistung eines besseren Schutzes vor Ausbeutung, Zuh?lterei, Gewalt und Menschen-handel. Nach dem vorliegenden Entwurf/Beschluss, soll das Gesetz zum 01. Juli 2017 bundesweit in Kraft treten und sp?testens zum 31. Dezember 2017 enden die gew?hrten ?bergangsfristen zur Umsetzung der weitreichenden Vorschriften. Dazu geh?ren diverse Meldepflichten, eine verbindlich vorgeschriebene «Gesundheits-beratung», eine massive Einschr?nkung von bislang ?blichen Dienstleistungen (Stichwort Kondompflicht) sowie klare Werbeverbote f?r tabulose Praktiken, sind in dem umfangreichen Gesetzestext und in den dazu vorliegenden gesetzlichen Ausf?hrungsbestimmungen enthalten.